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Geförderte BAFA Energieberatung (EBN) Nichtwohngebäude

Bei einer BAFA geförderten Energieberatung im Programm „Modul 2: Energieberatung DIN V 18599“ wird zunächst der Ist-Zustand eines Nichtwohngebäudes aufgenommen, untersucht und energetisch bewertet. Auf dieser Grundlage werden dann sinnvolle Sanierungsmaßnahmen erarbeitet und in Ihren Auswirkungen bewertet. Auf diese Art und Weise wird ein energetisches Sanierungskonzept -sowohl für den Bereich der Gebäudehülle als auch der Anlagentechnik - erarbeitet, das dem Eigentümer dann als Grundlage für die Sanierungsentscheidung und Sanierungsplanung dient. Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude entweder Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten KfW-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug). Das Sanierungskonzept enthält auch Hinweise auf die möglichen öffentlichen Fördergelder für die Realisierung von konkreten Sanierungsmaßnahmen.

Nach Abschluss der Beratung erhalten eine sehr gute Grundlage für

  1. Ihre Entscheidung für konkrete Sanierungsmaßnahmen
  2. die weitere Fachplanung von konkreten Sanierungsmaßnahmen.

Die Förderhöhe beträgt 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:

    • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
    • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
    • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 8.000 Euro.

Der Ablauf einer BAFA geförderten Energieberatung gestaltet sich wie folgt:

  • Antragstellung Bafa online auf dem Portal des BAFA unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/ebn zu stellen. Wenn gewünscht können wir den Antrag für Sie stellen.
  • Wenn Zuwendungsbescheid des BAFA vorliegt, Ortstermin im Beratungsobjekt.

  • Nach dem Ortstermin erfolgen bei uns intern die energetischen Berechnungen zu Ihrem Objekt sowie die Erarbeitung des Beratungsberichtes.

  • Wenn der Bericht fertiggestellt ist, erfolgt bei einem weiteren Ortstermin die Berichtsübergabe und -erläuterung.
  • Nach Zahlungseingang erstellen wir den Verwendungsnachweis beim BAFA, damit der Zuschuss an Sie ausgezahlt wird.

Ausgewählte Auszüge aus den Ergebnisberichten einer geförderten Energieberatung

 

Übersicht Einsparungen für die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen
(Auszüge aus einem Bericht)

Zu jeder empfohlenen Maßnahme erhalten Sie umfangreiche Hinweise, was zu beachten ist, wenn Sie sich zur Realisierung entscheiden. Diese Hinweise können Sie direkt für die Angebotsanfrage bei Handwerkern verwenden. Alle wesentlichen Informationen für die Angebotserstellung sind enthalten!
(Auszüge aus einem Bericht)

Der Bericht enthält auch Kostenschätzwerte für die empfohlenen Maßnahmen und zeigt auf, welche Fördermittel aus dem Bundesprogramm energieeffiziente Gebäude in Anspruch genommen werden können.
(Auszüge aus einem Bericht)

 

Wir erstellen seit vielen Jahren geförderte BAFA-Nichtwohngebäude. Sprechen Sie uns an, gerne beraten wir Sie auch zu Ihrem Objekt!

Beispiel für Beratungsobjekte im Bereich Nichtwohngebäude

Baujahr 1978

Stationsgebäude Deutsche Seenotrettung

Baujahr 1957/1964/1999

Schulgebäude mit verschiedenen Gebäudeteilen aus unterschiedlichen Baujahren

Baujahr 1976

Gemeindezentrum