Nachweis EnEV/GEG/Wärmeschutz

Der Gesetzgeber hat im sogenannten Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1.11.2020 in Kraft ist und die sogenannte Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, ersetzt, energetische Anforderungen an Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden, verbindlich festgelegt. So enthält das GEG, wie dies früher auch bereits bei der EnEV der Fall war, für Hauseigentümer v.a. bestimmte Pflichten im Hinblick auf die Dämmung von Gebäuden und deren eingebaute Heizanlage.

Die Anforderungen gelten zunächst v.a. für Neubauten aller Art. Aber auch für Bestandsgebäude hat der Gesetzgeber Regeln erlassen, v.a. dann, wenn diese saniert werden.

Die öffentlich-rechtlichen Vorgaben zum Wärmeschutz werden regelmäßig novelliert und verschärft. So legte etwa die EnEV 2009 fest, dass Dachböden eine Wärmedämmung erhalten müssen. Mit der EnEV 2014 wurden dagegen Bußgelder bis zu 50.000 Euro eingeführt, wenn gegen die Verordnung verstoßen wird. Die EnEV 2016 verschärfte die Auflagen für Neubauten. Das GEG hat die energetischen Anforderungen an die einzuhaltenden Grenzwerte von Neu -und Sanierungsvorhaben zwar nicht verschärft, es hat aber zahlreiche Erweiterungen und neue Vorgaben für die anzuwendenden Rechenverfahren, die Art der Nachweisführung, das Ausstellen der Energieausweise usw. gebracht.

Da der Aufwand für die Nachweiserstellung je nach Gebäude (Größe, Kubatur, Konstruktionsweise, individuelle Rahmenbedingungen usw.) unterschiedlich ist, erstellen wir Ihnen für jedes Gebäude ein individuelles Angebot ohne versteckte Kosten!


Um Ihnen eine erste Orientierung zu ermöglichen: unsere Richtpreise für einen EnEV Nachweis liegen bei:

  • Wohngebäude bis 700 m3 Bruttovolumen: 450,- € netto / 535,50 € brutto
  • Nichtwohngebäude bis 1000 m3 Bruttovolumen: ab 1.800,- € netto / 2.142 € brutto je nach Anzahl der Gebäudezonen
  • Nichtwohngebäude von 1000 m3 bis 4000 m3 Bruttovolumen: ab 4.200,- € netto / 4.998 € brutto je nach Anzahl der Gebäudezonen
  • Nichtwohngebäude über 4000 m3 Bruttovolumen: je nach individuellem Angebot
Der öffentlich-rechtliche Nachweis gemäß EnEV/GEG beinhaltet bei uns
  • Öffentlich-rechtlicher Nachweis gemäß EnEV/GEG
  • Sommerlicher Wärmeschutznachweis gemäß DIN 4108-2 Tabellenverfahren (keine Simulation)

Damit wir Ihnen ein verbindliches Angebot erstellen können, beantworten Sie bitte folgende Fragen:

Informationen zum Gebäude

Geben Sie bitte die korrekte Anschrift des Gebäudes an:

Für die detaillierte Berücksichtigung der Wärmebrücken gemäß eines vorhandenen Wärmebrückenkatalogs wird ein Aufpreis kalkuliert.

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